Frühförderung

Neuer Button

Frühförderung

Frühförderung

"Das hab ich noch nie gemacht, also bin ich mir völlig sicher, dass ich das schaffe."     
sagte Pippi Langstrumpf
Diese natürliche und kindliche Selbstsicherheit strahlt so viel positive Energie, Lebenskraft und Stärke aus, dass sie mir als Leitsatz in meiner Arbeit dient. Sie ist neben einer guten Beziehung zum Kind die Grundlage für eine gelingende Förderung.

"Das hab ich noch nie gemacht, also bin ich mir völlig sicher, dass ich das schaffe." sagte Pippi Langstrumpf

Diese natürliche und kindliche Selbstsicherheit strahlt so viel positive Energie, Lebenskraft und Stärke aus, dass sie mir als Leitsatz in meiner Arbeit dient. Sie ist neben einer guten Beziehung zum Kind die Grundlage für eine gelingende Förderung.

    Die Frühförderung im heilpädagogischen Bereich ist ausgerichtet auf:

    •     Förderung, Unterstützung, Erziehung und Bildung von Kindern ab 0 Jahren und bis zur Einschulung des Kindes
    •     Beratung und Erziehungsunterstützung von Eltern
    •     Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld des Kindes
    •     Individuelle Fördermaßnahmen mit z.B. Spielpädagogik, unterstützte Kommunikation oder heilpädagogische Entwicklungsförderung  
    •     Ganzheitliche Förderung von motorischen, seelischen, verhaltensauffälligen, entwicklungsverzögerten sowie geistigen Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern
    •     Heilpädagogen/innen sind Fachkräfte für Inklusion und Teilhabe der Kinder in allen Lebenswelten 

    Wo biete ich die Frühförderung an?

    • Lübeck
    • In den Gemeinden/Städten Lüdersdorf, Selmsdorf, Dassow, Rehna, Schönberg

    Finanzierung

    • Das Angebot der „Freien Heilpädagogischen Frühförderstelle“ ist für Eltern und Kinder freiwillig und kostenfrei.
    • Der Bereich Soziale Sicherung prüft, mit Hilfe einer gesundheitlichen Untersuchung, ob das Kind einen Rechtsanspruch auf Frühförderung besitzt. Hier muss das Kind von einer Behinderung bedroht oder eine Behinderung nach Paragraf § 2 SGB IX aufweisen, um einen rechtlichen Anspruch auf Frühförderung zu haben. Die Empfänger für die heilpädagogische Frühförderung sind Kinder, die leistungsberechtigt im Sinne der Paragrafen   §§ 30, 55 und 56 SGB IX und Paragrafen §§ 53, 54 SGB XII sind.

    Wie bekommt mein Kind Frühförderung?

    Die Frühförderung im heilpädagogischen Bereich ist ausgerichtet auf:

    • Förderung, Unterstützung, Erziehung und Bildung von Kindern ab 0 Jahren und bis zur Einschulung des Kindes
    • Beratung und Erziehungsunterstützung von Eltern
    • Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld des Kindes
    • Individuelle Fördermaßnahmen mit z.B. Spielpädagogik, unterstützte Kommunikation oder heilpädagogische Entwicklungsförderung  
    • Ganzheitliche Förderung von motorischen, seelischen, verhaltensauffälligen, entwicklungsverzögerten sowie geistigen Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern 
    • Heilpädagogen/innen sind Fachkräfte für Inklusion und Teilhabe der Kinder in allen Lebenswelten 

    Wo biete ich die Frühförderung an?

    • Lübeck
    • In den Gemeinden/Städten Lüdersdorf, Selmsdorf, Dassow, Rehna, Schönberg
    • Kreis Stormarn

    Finanzierung

    • Das Angebot der „Freien Heilpädagogischen Frühförderstelle“ ist für Eltern und Kinder freiwillig und kostenfrei.
    • Der Bereich Soziale Sicherung prüft, mit Hilfe einer gesundheitlichen Untersuchung, ob das Kind einen Rechtsanspruch auf Frühförderung besitzt. Hier muss das Kind von einer Behinderung bedroht oder eine Behinderung nach Paragraf § 2 SGB IX aufweisen, um einen rechtlichen Anspruch auf Frühförderung zu haben. Die Empfänger für die heilpädagogische Frühförderung sind Kinder, die leistungsberechtigt im Sinne der Paragrafen   §§ 30, 55 und 56 SGB IX und Paragrafen §§ 53, 54 SGB XII sind.

    Share by: